Das Oberlandesgericht Hamm hat Handgepäckregeln von Vueling für unzulässig erklärt. Die Airline ließ Passagiere nur ein kleines Gepäckstück kostenlos mitnehmen und verlangte für weiteres Handgepäck Aufpreise. Das Gericht gab damit einer Klage von Verbraucherschützern statt – kurz vor neuen EU-Verhandlungen zu Fluggastrechten.