24. Mai 2023 | 18:42 Uhr
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Mailen

Ein Aufpreis rechtfertigt keine Entschädigung für Fluggäste

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Schweiz

Grand Train Tour of Switzerland

Willkommen auf der Grand Train Tour of Switzerland. Die neue sechstägige «Seen & Gipfel» Tour führt vorbei an glitzernde Seen, auf majestätische Berge und in charmante Städte – ein echtes Bahnerlebnis voller Vielfalt. Es gibt unzählige Gründe, weshalb man die Schweiz erkunden sollte. Jetzt entdecken 

Weil er früher geflogen war, trat ein Urlauber den Hinflug seiner Pauschalreise nach Antalya nicht an. Für den Rückflug berechnete Lufthansa dann einen anderen Tarif und verlangte einen Aufschlag. Das Fluggastportal Flightright hielt das für eine Verweigerung der Beförderung und klagte für den Passagier auf Entschädigung. Damit blitzte Flightright bei Bundesgerichtshof nun ab, schließlich sei der Fluggast befördert worden. Ob der Aufschlag rechtens war, entschied das Gericht nicht. Airliners

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