28. Februar 2025 | 19:16 Uhr
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EU legt neuen Entwurf für Pauschalreiserichtlinie vor

Das EU-Parlament hat am vergangenen Mittwoch einen neuen Entwurf zur Revision der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Der Europäische Reisebüro- und Veranstalterverband Ectaa lehnt diesen in einer Stellungnahme "entschieden ab". Er argumentiert, dass er die Bedenken der Branche nicht berücksichtige und den Sektor destabilisieren könnte.

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Das EU-Parlament hat neue Ideen zur Reform der Pauschalreiserichtlinie formuliert

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Der Berichtsentwurf sieht unter anderem vor, dass eine Reise automatisch zu einer Pauschalreise wird, wenn zwei Verkäufe auf derselben Website innerhalb von 72 Stunden stattfinden. Bisher war von drei Stunden die Rede gewesen. Außerdem plant das Parlament, die Anzahlung bei 25 Prozent zu deckeln. Ausnahmen im Sinne höherer Anzahlungen sollen nur dann erlaubt sein, wenn "dies zur Deckung von Vorauszahlungen und zur Sicherstellung die Organisation und Durchführung der Pauschalreise erforderlich ist", heißt es in dem Entwurf.

Unsicherheit bei Anbietern und Kunden

Ectaa kritisiert, dieser Ansatz führe zu erheblicher Unsicherheit, da Touristikunternehmen erst nach Ablauf der 72 Stunden feststellen könnten, ob eine gebuchte Reiseleistung eine Einzelleistung oder Teil einer Pauschalreise ist. Die Verbraucher ihrerseits würden über ihre Rechte und ihren Schutz zum Zeitpunkt des Kaufs im Unklaren gelassen. Diese Unklarheiten störten das Geschäft entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Reisebranche, sowohl bei Pauschalreiseveranstaltern als auch bei Anbietern von Einzelleistungen, und gefährdeten letztlich etablierte Geschäftsmodelle.

Kritik an Deckelung von Anzahlungen

Die Begrenzung der Anzahlungen für Pauschalreisen stelle eine weitere Belastung für die Veranstalter dar, die bereits die Gelder ihrer Kunden gegen Insolvenz absicherten, so der Verband. Entgegen den Erwartungen werde die Begrenzung der Anzahlungen das Insolvenzrisiko nicht verringern, sondern die Veranstalter vor allem in der ersten Jahreshälfte finanziell schwächen. 

Die Ausnahmen von der vorgeschlagenen 25-Prozent-Vorauszahlungsgrenze reichten nicht aus, so Ectaa, um die Liquiditätsprobleme zu mildern, da sie Fixkosten wie Gehälter, Gebäude- oder Energiekosten nicht berücksichtigten. "Wenn das Ziel wirklich darin besteht, die Verbraucher zu schützen, warum sollte man dann nicht dafür sorgen, dass die Vorauszahlungen für alle Reisedienstleistungen abgesichert sind, statt nur die Reiseveranstalter herauszugreifen", fragt Ectaa-Generalsekretär Eric Drésin.

Keine echte Anhörung der Branche

Der Bericht des EU-Parlaments, der von dem Verband als "schwankend und losgelöst" von den Realitäten der Branche beschrieben wird, ignoriere die ernsthaften Bedenken, die von Marktteilnehmern zu wichtigen Aspekten des ursprünglichen Vorschlags geäußert worden seien, heißt es weiter. Statt den Verbraucherschutz zu verbessern und die Stabilität des Sektors zu gewährleisten, werde die Gelegenheit für eine sinnvolle und ausgewogene Reform verpasst.

Die Ectaa äußerte ihre Besorgnis über das "Fehlen eines eingehenden Dialogs mit den Interessengruppen". Die Konsultationen seien zu einer "reinen Formalität" degradiert worden, wobei bei den offiziellen Anhörungen kaum fünf Minuten pro Redner zur Verfügung gestanden hätten – kaum genug, um solch kritische Themen zu diskutieren. "Wir haben in gutem Glauben teilgenommen, in der Hoffnung, zu einer konstruktiven Reform beitragen zu können. Leider wurden unsere Bedenken völlig ignoriert", kritisiert Drésin.

Pauschalreise in Gefahr?

Die Pauschalreiserichtlinie deckt nach Angaben des Verbandes EU-weit aktuell weniger als 15 Prozent der verkauften Reiseleistungen ab; das sei ein deutlicher Rückgang gegenüber den 40 Prozent im Jahr 2013, vor der ersten Überarbeitung der Richtlinie. In Deutschland stehen organisierte Reisen indes nach wie vor für knapp die Hälfte des Marktes.

Die Forderungen des Parlaments nach einer Gesetzgebung, die auf den schlimmsten Fall zugeschnitten sei, sei falsch. Statt Reiseveranstaltern zusätzliche Verpflichtungen aufzuerlegen, wäre es effektiver, den Schutz für diejenigen EU-Verbraucher zu verbessern, die unabhängige Dienstleistungen in Anspruch nehmen und nicht von ähnlichen Standards profitieren, so der Verband.

Christian Schmicke

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